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Grundstücks-Rechtsschutz für den Verein/Verband
als Grunstückspächter und Grundstücksverpächter

Vereins-Rechtsschutzversicherung

1. Beispiel:
Ein Verpächter kündigt dem VN / dem Versicherten den Pachtvertrag über eine Kleingartenanlage. Der VN / Versicherte ist der Meinung, dass kein im Bundeskleingartengesetz normierter Kündigungsgrund greift und kann sich mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung gegen die Kündigung zur Wehr setzen.

2. Beispiel:
Einem Gartenfreund wird der Kleingartenpachtvertrag wegen Verletzung pachtvertraglicher Pflichten (z.B. ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung wird eine nicht kleingärtnerische Nutzung der Parzelle fortgesetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingartens betreffen, werden nicht unerheblich verletzt, insbesondere die Laube zum dauernden Wohnen benutzt, das Grundstück unbefugt einem Dritten überlassen, erhebliche Bewirtschaftungsmängel werden nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage werden verweigert) gekündigt. Der VN oder der Versicherte erhält Rechtsschutz, der Gartenfreund nicht.