Inhaltsversicherung für Vereinsheime
Die Inhaltsversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Einbruch-Diebstahl einschließlich Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Glas sowie Elementar.
Wer kann sich versichern?
Kleingartenvereine und -verbände
Was ist versichert?
Die gesamte Einrichtung Deines Vereinsheimes/Gerätehauses. Einzelne Sachen (z.B. Schwachstromanlagen/Maschinen), für die eine Spezialversicherung besteht, gelten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sofern sich Überschneidungen im Versicherungsumfang durch die bestehende Spezialversicherung ergeben. Im Rahmen der Betriebseinrichtung sind Gefahrenmeldeanlagen mitversichert, soweit hierfür keine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Zusätzlich zur Einrichtung in den Vereinsräumen können auch Waren und Vorräte (z.B. Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabak-Waren) im Vereinsheim/Gerätehaus mitversichert werden.
Welche Gefahren können versichert werden?
- Feuer: Innerhalb der Feuer-Versicherung gelten Aufräumkosten zusätzlich bis zur Höhe der Inhalts-Versicherungssumme mitversichert.
Schäden durch Überspannung infolge Blitz gemäß § 5 b Nr. 9.2 → ABBGI 2008 sind bis 10% der Inhaltsversicherungssumme versichert. - Einbruch-Diebstahl einschließlich Vandalismus: Innerhalb der Einbruch-Diebstahl-Versicherung sind Gebäudebeschädigungen (ausgenommen Verglasungen von Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen), Aufräumkosten sowie Kosten für Schlossänderung nach einem Einbruchdiebstahl oder nach Geschäftsberaubung bis 10% der Inhalts-Versicherungssumme, höchstens 1.000 €uro mitversichert, können jedoch individuell höher versichert werden. Bargeld und Wertsachen gelten nur in verschlossenen Panzer-Geldschränken, gepanzerten Geldschränken, Wertschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür, und die den Sicherheitsstufen B bis E bzw. VdS-Widerstandsgraden I bis X entsprechen, bis 10% der Inhalts-Versicherungssumme, höchstens 2.000 Euro mitversichert.
- Leitungswasser: Folgeschäden am versicherten Inhalt z.B. durch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren (Zu- oder Ableitung), die der Wasserversorgung der versicherten Gebäude dienen.
- Sturm und Hagel: Folgeschäden durch Sturm und Hagel am versicherten Inhalt in den Gebäuden.
- Glas: Innerhalb der Glas-Versicherung gelten aus Glas- und Kunststoff bestehende Außen- und Innenscheiben, Verglasungen von Lichtkuppeln, Glasbausteine und Profilbaugläser der Räume und Einrichtungen mitversichert.
- Elementar: Folgeschäden am versicherten Inventar durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Für Pächter von bewirtschafteten Vereinsheim (z.B. Vereins-Gaststätten)
- Kleinbetriebs-Unterbrechungs-Versicherung (KBU): Bei einem bewirtschafteten Vereinsheim kann im Rahmen der Feuer-Versicherung ebenfalls die Einfache Ertragsausfall-Versicherung (KBU) mitversichert werden. Diese ersetzt bei einer durch einen versicherten Sachschaden ausgelösten Betriebsunterbrechung fehlende Deckungsbeiträge für fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne. Als Versicherungssumme gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die vereinbarte Inhalts-Versicherungssumme.
Ein individuelles Angebot kann unverbindlich bei uns angefordert werden.
Du kannst hierfür → unseren Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück senden. Nach Erhalt werden wir uns umgehend darum kümmern, Dir zeitnah ein bedarfsgerechtes Angebot zukommen zu lassen.
Das beinhaltet die Vereinsheim-Versicherung ebenfalls:
→ Gebäudeversicherung für Vereinsheime


