FED-Laubenversicherung

Familien-Unfallversicherung

Die FED-Laubenversicherung – Schutz für Eure Laube und deren Inhalt

Dein Kleingarten ist ein Ort der Freude und Entspannung. Doch Feuer, Sturm und Hagel oder Einbruch-Diebstahl können schnell zu einem Albtraum werden. Mit unserer Laubenversicherung bist Du auf der sicheren Seite. Versichert sind alle zulässigen Baulichkeiten (außer Pergolen) sowie kleingartenübliches Inventar.

Wer kann sich versichern?

Die Laubenversicherung steht Mitgliedern von Kleingartenvereinen zur Verfügung, die unseren Partner-Landesverbänden bzw. Regionalverbänden angeschlossen sind. → Auf dieser Seite erfährst Du, ob Dein Landes- bzw. Regionalverband dabei ist.

Hintergrund: Die Laubenversicherung für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der Baloise Sachversicherung AG, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. Da es sich um einen Gruppenvertrag handelt, wird für die einzelnen Teilnehmer aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft keine individuelle Versicherungspolice ausgestellt.

Was ist versichert?

Im Rahmen der Laubenversicherung sind alle zulässigen Baulichkeiten auf dem gepachteten Kleingartengrundstück gemäß des Bundeskleingartengesetzes (→ BKleinG) versichert. Die Versicherung umfasst auch den kleingartenüblichen Inhalt. Als Grundlage für die Entschädigung dient der Neuwert (heutiger Wiederbeschaffungswert). Mit unserem → Online-Laubeninhaltsrechner kannst Du diesen Wert einfach ermitteln.

Tipp: Für weitere Informationen wende Dich bitte an den zuständigen Landes-/Regionalverband Deines Kleingartenvereins. Dort ist das entsprechende Merkblatt zur Laubenversicherung erhältlich, häufig auch als Download auf der entsprechenden Internetseite.

Sturm- und Hagel-Versicherung – Schutz bei Naturgewalten

Die Sturm- und Hagelversicherung im Rahmen der Laubenversicherung basiert auf den Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (→ AStB 2008). Neben den durch Sturm und Hagel verursachten Beschädigungen an den versicherten Gebäuden (Laube, Gerätehaus, Gewächshaus) sind auch außen an der Laube angebrachte, genehmigte Gebäudebestandteile wie Überdachungen und Vordächer bis 500,00 Euro je Schadenereignis mitversichert. Für Folgeschäden am Inventar leisten wir bis zu 2.000,00 Euro. Ebenso werden im Falle eines Gebäudeschadens durch Sturm oder Hagel die notwendigen Aufräum- und Abbruchkosten bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssumme zusätzlich übernommen.

Feuer-Versicherung – Schutz bei Brandschäden

Die Feuer-Versicherung im Rahmen der Laubenversicherung stützt sich auf die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (→ AFB 2008). Neben den durch Feuer verursachten Beschädigungen an den versicherten Gebäuden und deren kleingartenüblichen Inhalt leisten wir auch bis 300,00 Euro Entschädigung an Einfriedungen, Zäunen und Pflanzen, sofern diese im Zusammenhang mit einem Laubenbrand beschädigt oder zerstört werden. Bei einem Gebäudeschaden durch Feuer werden die notwendigen Aufräum- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssumme übernommen. Eingeschlossen in die Feuerversicherung sind auch Schäden, die durch Blitzschlag, Explosion und den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs entstehen. Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags sind bis zu 10 % der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherungssumme ohne Selbstbeteiligung mitversichert.

Einbruchdiebstahl-Versicherung – Schutz bei gewaltsamem Eindringen

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 2008). Bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus ist der kleingartenübliche Inhalt im Rahmen der Laubenversicherung in den versicherten Gebäuden zum Neuwert versichert.
„Vandalismus“ bedeutet die Zerstörung oder Beschädigung des Inhalts nach einem Einbruch. Erforderliche Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch das gewaltsame Eindringen in das versicherte Gebäude verursacht wurden, werden bis zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze reguliert.

Glasversicherung – Schutz bei Glasbruchschäden

Bei Glasbruchschäden ist die Verglasung des Gebäudes, genehmigten, freistehenden Geräteschuppens, Glasgewächshauses und der Frühbeetkästen auf dem Kleingartengrundstück im Rahmen der Laubenversicherung versichert. Die Ersatzleistung hierfür beträgt max. 1.000 Euro je Schadenereignis. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung ( AGlB 94 – Fassung 2012). Bei Glasbruchschäden ist die Verglasung der zulässigen Gebäude und der Frühbeetkästen auf dem Kleingartengrundstück im Rahmen der Laubenversicherung beitragsfrei bis zu einer Entschädigungsleistung von 1.000,00 Euro mitversichert.

Achtung: Unterversicherung vermeiden!

Übersteigt der tatsächliche Neubauwert der versicherten Gebäude die vereinbarte Gebäudeversicherungssumme und/oder übersteigt der tatsächliche Neuwert des Inventars der Gebäude die vereinbarte Inhaltsversicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor. Dies hat zur Folge, dass der Schaden nicht in voller Höhe bezahlt werden kann. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, solltest Du in jedem Falle eine Höherversicherung beantragen. Mehr zum Thema „Unterversicherung vermeiden“ erfährst Du → hier.

Ermittle hier den Wert des Inhalts der versicherten Gebäude mit Hilfe unseres → Laubeninhaltsrechners online.