Unfall-Tagegeld innerhalb der Familien-Unfallversicherung
Es wird abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme ein Unfall-Tagegeld gezahlt, wenn eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig ist und ärztlich behandelt wird.
Voraussetzung für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt in der Arbeitsunfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung. Dies gilt auch für nicht erwerbstätige Personen (Rentner, Hausfrauen), sofern (ärztlich bescheinigte) Arbeitsunfähigkeit aufgrund der unfallbedingten Verletzungen bestehen würde.
Höhe und Dauer der Leistung
Das Unfall-Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Die Leistung erfolgt vom 1. bis 90. Tag, ab dem ersten Tag der ärztlichen Behandlung.
Sofern sich die versicherte Person wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet, erfolgt die Tagegeldzahlung doppelt für die Zeit eines Krankenhausaufenthaltes. In dieser Zeit entfällt die Zahlung des einfachen Tagegeldes. Bei stationärer Krankenhausbehandlung wird das Tagegeld bis zu höchstens einem Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Kinder erhalten kein Tagegeld.
Weitere Leistungen der Familien-Unfallversicherung: