
Vereins-Haftpflichtversicherung – Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter
Verantwortungsvolles Handeln im Kleingartenverein erfordert Sicherheit. Unsere Vereins-Haftpflichtversicherung schützt Deinen Kleingartenverein vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzforderungen Dritter.
Wer kann sich versichern?
- der Landes-/Regionalverband
- die am Gruppenvertrag teilnehmenden Stadt-, Kreis- und Regionalverbände sowie Vereine
Die Vereins-Haftpflichtversicherung basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der Baloise Sachversicherung AG, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. → Auf dieser Seite findest Du eine aktuelle Übersicht unserer Partner-Kleingartenverbände. Bei Interesse zur Teilnahme an der Vereins-Haftpflichtversicherung wendest Du Dich bitte an Deinen Landes-/Regionalverband.
Was ist versichert?
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt den Verband/Verein (juristische Person) bei der Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte (Personenschäden/Sachschäden). Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ausgleich berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
Tipp: Weitere Informationen findest Du in unserem aktuellen → Merkblatt zur Vereins-Haftpflichtversicherung.
Gewährt wird Versicherungsschutz im Umfang
- des Gruppenvertrages
- der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (→ AHB 2024)
- der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen (→ BBR BHV) mit dem Teil B
- der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (→ BBR UHV)
- der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadens-Versicherung (→ USV)
- der gesetzlichen Bestimmungen
Der Versicherungsschutz gilt für den Verband/Verein (juristische Person) bei der Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte aufgrund privatrechtlicher Haftungsbestimmungen (→ § 823 BGB) wegen Personen- und/oder Sachschäden. Dazu gehören die Prüfung der Haftpflichtfrage, der Ausgleich berechtigter (Freistellungsfunktion) und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (passive Rechtsschutzfunktion).