
Kollektiv-Unfallversicherung – Schutz für Deine Vereinsmitglieder
Gemeinsam stark – auch im Fall eines Unfalls. Die Kollektiv-Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen von Vereinsmitgliedern, die sich im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten für Deinen Verein, wie beispielsweise Gemeinschaftsarbeiten ereignen.
Wer ist versichert?
- die am Gruppenvertrag teilnehmenden Vereine/Verbände
- und deren zur Versicherung angemeldeten Vereinsmitglieder
Die Kollektiv-Unfallversicherung basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der Baloise Sachversicherung AG Deutschland, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. → Auf dieser Seite findest Du eine aktuelle Übersicht unserer Partner-Kleingartenverbände. Bei Interesse zur Teilnahme an der Kollektiv-Unfallversicherung wende Dich bitte an Deinen Landes-/Regionalverband oder direkt an unser KVD-Team.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle von Vereinsmitgliedern, die gemäß mitgliedschaftsrechtlicher Verpflichtungen zu Arbeiten bei vom Vorstand angesetzten Gemeinschaftsarbeiten innerhalb oder außerhalb des Vereinsgeländes oder bei Veranstaltungen als Hilfen bei Vereinsfesten und in Vereinshäusern eingesetzt werden. Hinweis: Beim Bau eines Gemeinschaftshauses besteht kein Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, so dass sich auch in diesem Fall der Abschluss einer Kollektiv-Unfallversicherung empfiehlt.
Tipp: Weitere Informationen findest Du in unserem aktuellen → Merkblatt zur Kollektiv-Unfallversicherung.
Zur Versicherung sind mindestens anzumelden:
Anzahl der Vereinsmitglieder |
zu versichernde Personen (Mindestanzahl) |
---|---|
bis 150 | 6 |
151 – 500 | 10 |
über 500 | 15 |
Der Bruttojahresbeitrag und Gebühr beträgt pro angemeldeter Person 6,00 Euro.
Versicherungsschutz wird ohne Namensnennung für die Vereinsmitglieder geboten, die als Hilfen in Vereinshäusern und bei Gemeinschaftsarbeit tätig sind.
Die Versicherungssummen betragen:
Für den Todesfall: | 10.000 Euro |
Für den Invaliditätsfall (mit 350% Progression): | 50.000 Euro |
Tagegeld bei vorübergehender, über 25% liegender Arbeitsunfähigkeit (bis zu 90 Tagen): | 5 Euro |
Erstattung der Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten: | bis zu 10.000 Euro |
unfallbedingt erforderliche kosmetische Operationen: | bis zu 10.000 Euro |
Der Kollektiv-Unfallversicherung liegen die → AUB 2024 Silber zugrunde.
Weitere Informationen gibt unser aktuelles