Fragen & Antworten
Mit der Vereinsheim-Versicherung des KVD bieten wir Kleingartenverbänden und -vereinen Versicherungsschutz für Gebäude und Inhalt von Vereinsheimen und Vereinsgerätehäusern.
Die Gebäudeversicherung umfasst dabei die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel, die Inhaltsversicherung beinhaltet Feuer, Einbruch-Diebstahl einschließlich Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Glasschäden.
Du möchtest Euer Vereinsheim oder ein Gemeinschaftshaus auf dem Vereinsgelände beim KVD versichern? Wir machen Dir gerne ein individuelles Angebot.
Auf dieser →Seite findest Du weitere Informationen.
Im Kleingarten können verschiedene unerfreuliche Ereignisse passieren. Mit den Versicherungslösungen des KVD seid Ihr bei Schadensfällen in jedem Fall gut geschützt.
Schäden an der Laube und dem Inventar
Die FED-Laubenversicherung bietet Versicherungsschutz bei folgenden Schadensfällen:
- Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz. Dies beinhaltet auch Schäden an Zäunen, Bäumen und Sträuchern bis zu einem bestimmten Wert sowie Kosten für Aufräumung und Abbruch.
- Sturm und Hagel: Beschädigungen an der Laube und genehmigten Anbauten durch Sturm oder Hagel, inklusive notwendiger Aufräum- und Abbruchkosten.
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Verlust oder Beschädigung des kleingartenüblichen Inventars nach einem Einbruch sowie Kosten für die Beseitigung von Einbruchschäden an der Laube.
- Glas: Schäden an der Verglasung der Laube, genehmigter Geräteschuppen, Gewächshäuser und Frühbeetkästen.
Mehr zur FED-Laubenversicherung findest du →hier.
Personenschäden
Die Familien-Unfallversicherung schützt Mitglieder und ihre Familie bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Kleingarten stehen, dazu gehören:
- Aufenthalte: In der Kleingartenanlage und im Vereinsheim.
- Wege: Direkte Wege zur und von der Gartenanlage oder dem Vereinsheim.
- Arbeiten: Bau-, Reparatur- und Gartenarbeiten.
- Gemeinschaftsarbeit: Angeordnete Arbeiten innerhalb und außerhalb der Anlage.
- Veranstaltungen: Teilnahme an Schulungen, Festen, Wanderungen und den dazugehörigen Fahrten.
- Reisen: Im Auftrag des Vereins oder übergeordneter Organisationen.
Als Unfall gelten dabei unter anderem:
- Plötzliche äußere Einwirkung, die zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt
- Ertrinken oder Ersticken
- Bestimmte Verletzungen durch große Kraftanstrengung.
- Gesundheitsschäden bei Selbstverteidigung oder Rettungsversuchen.
- Zeckenbisse oder -stiche
Mehr zur Familien-Unfallversicherung für Mitglieder und ihre Familien findest Du →hier.
Hinweis: Schützt Euch als Verein bei ehrenamtliche Arbeit und Vereinsveranstaltungen mit der Kollektiv-Unfallversicherung. Diese Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die während Gemeinschaftsarbeiten oder anderen Vereinsaktivitäten eintreten können. Mehr dazu findest Du →hier.
- Schadensmeldung ausfüllen
Je nach Schadensfall findest Du das entsprechende Schadensformular, wenn es Dir noch nicht vorliegt, auch auf der Website des KVD als → PDF zum Download. Lass dieses von Deinem Mitglied ausfüllen oder füllt es gemeinsam aus. - Angaben prüfen
Prüfe alle Angaben und bestätige diese im Anschluss. - Weiterleitung an übergeordneten Regional-/Landesverband
Gib die von Dir bestätige Schadensmeldung nun an Euren zuständigen Stadt- bzw. Regionalverband zur Prüfung weiter. Wenn in EurenFall kein Stadt- bzw. Regionalverband übergeordnet verantwortlich ist, leitet die Schadensmeldung direkt an Euren Landesverband weiter. Die Kontaktdaten findest Du → auf dieser Seite. - Prüfung/Freigabe durch Regional-/Landesverband
Im nächsten Schritt prüft der verantwortliche Regional-/Landesverband die Schadensmeldung und gibt diese direkt an den KVD weiter. - Schadenregulierung durch KVD
Sobald die Schadenmeldung dem KVD vorliegt, nehmen wir Kontakt mit dem Pächter/der Pächterin auf. Die Schadenregulierung läuft direkt zwischen dem KVD und dem geschädigten Pächter/der geschädigten Pächterin.
Hinweis zu Schäden an der Laube: Feuer-, Sturm- und Hagelschäden sind sofort dem Verein zu melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung erforderlich ist. Der durch das Schadenereignis geschaffene Zustand darf – außer bei einer Notreparatur – ohne Erlaubnis des Versicherers nicht verändert werden (Abräumung/Entsorgung), damit eine zweifelsfreie Feststellung der Schadenursache und -höhe nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruchdiebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Zur Bearbeitung der Schadensmeldung durch den KVD sind aussagekräftige Fotos des Schadens sowie der Gesamtansicht der Parzelle notwendig.


