
Dienstfahrten-Kaskoversicherung (DFK) – Schütze Dein privates Fahrzeug bei Dienstfahrten
Mit der Dienstfahrten-Kaskoversicherung (DFK) bieten wir Vorstandsmitgliedern einen unkomplizierten Schutz bei unfallbedingten Schäden, die während Fahrten mit ihrem privaten Auto im Auftrag des Vereins passieren – ohne Selbstbeteiligung und ohne Belastung der privaten Vollkasko.
Wer kann sich versichern?
- Jedes gewählte Vorstandsmitglied
- eines am Gruppenvertrag teilnehmenden Stadt-, Kreis- und Regionalverbands sowie deren Vereine
Die Dienstfahrten-Kaskoversicherung basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der Baloise Sachversicherung AG, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. → Auf dieser Seite findest Du eine aktuelle Übersicht unserer Partner-Kleingartenverbände. Bei Interesse zur Teilnahme an der Dienstfahrten-Kaskoversicherung wende Dich bitte an Ihren Landes-/Regionalverband oder direkt an unser KVD-Team.
Was ist versichert?
Die DFK erstattet (ohne Selbstbeteiligung) die durch Originalrechnungen nachgewiesenen notwendigen Reparaturkosten für die während einer Dienstfahrt für den Verein/Verband entstandenen unfallbedingten Beschädigungen des privateigenen PKW eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls oder im Falle von Fahrerflucht des Schädigers.Versicherungsschutz besteht während einer mit dem versicherten PKW im Auftrag des Vorstandes durchgeführten notwendigen Dienstfahrt. Der Versicherungsschutz erlischt mit der Beendigung des Vorstandsamtes im Verein und/oder Verband.
Tipp: Weitere Informationen findest Du in unserem aktuellen → Merkblatt zur Dienstfahrten-Kaskoversicherung.
Das wird erstattet:
Die DFK übernimmt die notwendigen Reparaturkosten für Schäden am versicherten PKW nach Vorlage der Reparaturkostenrechnung im Original:
Ausschlüsse und Begrenzungen:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Tatbestände, die unter die Teilkaskoversicherung fallen.


