Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e ARB 2008)
Der Steuer-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Festlegung des Einheitswertes) sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, die nur einmalig erhoben werden (z.B. wegen der erstmaligen Erstellung eines Abwasserkanals).
Weitere Inhalte der Rechtsschutzversicherung:
→ Schadenersatz-Rechtsschutz
→ Sozialgerichts-Rechtsschutz
→ Arbeits-Rechtsschutz
→ Grundstücks-Rechtsschutz