Vereins-Haftpflichtversicherung

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Vereins-Haftpflichtversicherung – Schutz bei Schadens­ersatzansprüchen Dritter

Verantwortungsvolles Handeln im Kleingartenverein erfordert Sicherheit. Unsere Vereins-Haftpflichtversicherung schützt Deinen Kleingartenverein vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzforderungen Dritter.

Wer kann sich versichern?

  • der Landes-/Regionalverband
  • die am Gruppenvertrag teilnehmenden Stadt-, Kreis- und Regionalverbände sowie Vereine

Die Vereins-Haftpflichtversicherung basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der Baloise Sachversicherung AG, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. → Auf dieser Seite findest Du eine aktuelle Übersicht unserer Partner-Kleingartenverbände. Bei Interesse zur Teilnahme an der Vereins-Haftpflichtversicherung wendest Du Dich bitte an Deinen Landes-/Regionalverband.

Was ist versichert?

Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt den Verband/Verein (juristische Person) bei der Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte (Personenschäden/Sachschäden). Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ausgleich berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

Tipp: Weitere Informationen findest Du in unserem aktuellen → Merkblatt zur Vereins-Haftpflichtversicherung.

Gewährt wird Versicherungsschutz im Umfang

  • des Gruppenvertrages
  • der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (→ AHB 2024)
  • der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen (→ BBR BHV) mit dem Teil B
  • der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (→ BBR UHV)
  • der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadens-Versicherung (→ USV)
  • der gesetzlichen Bestimmungen

Der Versicherungsschutz gilt für den Verband/Verein (juristische Person) bei der Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte aufgrund privatrechtlicher Haftungsbestimmungen (→ § 823 BGB) wegen Personen- und/oder Sachschäden. Dazu gehören die Prüfung der Haftpflichtfrage, der Ausgleich berechtigter (Freistellungsfunktion) und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (passive Rechtsschutzfunktion).

Versicherungsschutz innerhalb des Pachtgeländes

Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf solche Schäden, die sich auf dem vom Versicherungsnehmenden (VN) oder seiner Organisation gepachteten Kleingartengelände ereignen.

Versicherungsschutz außerhalb des Pachtgeländes

Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf solche Schäden, die sich in den nachstehend genannten Fällen ausserhalb des Pachtgeländes ereignen.

Beispiele möglicher Haftpflichtfälle, die durch die Versicherung gedeckt sind…

Die Versicherungssummen je Versicherungsfall betragen max.:

Vereins­haftpflicht

für Personen- und/oder Sachschäden einschl. Mietsachschäden

5.000.000 €

Umwelt­haftpflicht

für Personen-, Sach- und speziell mitversicherte Vermögensschäden

5.000.000 €

Umwelt­schaden

für versicherte Kosten je Versicherungsfall und -jahr

5.000.000 €

Bei der Vereinshaftpflicht beträgt die Gesamtleistung für Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Dreifache und bei der Umwelthaftpflicht das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.

Weitere Informationen gibt unser aktuelles

Merkblatt zur Vereins-Haftpflichtversicherung