In der Vereinshaftpflicht-Versicherung ausgeschlossen sind …

  • Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen in Kleingartenverbänden/-vereinen hinausgehen und/oder einer behördlichen Genehmigung bedürfen (z.B. Luftfahrtveranstaltungen, Schießveranstaltungen usw.);
  • der Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Anhängern (ausgenommen Fahrzeuge gemäß Ziff 3.f des Merkblattes), Besitz von Baulichkeiten und Grundstücken, soweit sie nicht Verbands-, Vereins- oder Kleingartenzwecken dienen; ferner die Haftpflicht aus Betrieben aller Art (gewerbliche Risiken) Tribünenbau, Drahtseil-, Berg-, Tal-, Eis- oder Rodelbahnen, Schwimm- und Kurbadanstalten; sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommen von Sachen der Mitglieder und Gäste;
  • Haftpflichtrisiken, für die besondere Haftpflichtverträge zu vereinbaren sind (z.B. WHG Tankanlagen über 20.000 l, Tierhaltung usw.).