Versicherungsschutz außerhalb des Pachtgeländes
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf solche Schäden, die sich in den nachstehend genannten Fällen ausserhalb des Pachtgeländes ereignen.
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht:
- aus vom Versicherungsnehmenden (VN) oder einer seiner Organisationen ausserhalb des Pachtgeländes ausgerichteten oder organisierten
– Messen, Beratungen, Seminaren, Mitgliederversammlungen
– Bundes- oder Landesgartenschauen
– Erntedankumzügen
– Öffentlichkeitsarbeit in Form von Informationsständen auf Weihnachtsmärkten, Stadt- und Straßenfesten
– kleingartenüblichen Vereinsfesten
Hinweis: Sofern über diese abschließende Aufzählung hinaus Veranstaltungen geplant werden, so sind diese nicht automatisch mitversichert. Über die Gewährung des Versicherungsschutzes wird auf Anfrage im Einzelfall entschieden. Setze Dich bitte mit dem KVD in Verbindung und melde vom Katalog abweichende Tätigkeiten rechtzeitig schriftlich unter Angabe des Zeitpunktes, der Art, der Dauer und des Veranstaltungsortes an.
- aus der dem VN oder seiner Organisationen gemäß Pachtvertrag oder Straßenreinigungssatzung obliegenden Verpflichtung zur Reinigung und Pflege öffentlicher Straßen und Wege (einschließlich Streudienst) vor, neben und im Pachtgelände.


