Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a ARB 2008)
Der Schadenersatz-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder nicht auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Hinweis: Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen übernimmt die Vereins-Haftpflichtversicherung.
Beispiel: In die Geschäftsstelle des Versicherungsnehmenden oder eines Versicherten/einer Versicherten ist eingebrochen worden. Hochwertige Büroausstattung wurde entwendet bzw. zerstört. Die Täter konnten ermittelt werden, weigern sich aber, den von ihnen angerichteten Schaden zu bezahlen. Der Versicherungsnehmende bzw. der Versicherte/die Versicherte kann seine Schadenersatzansprüche mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung durchsetzen.
Weitere Inhalte der Rechtsschutzversicherung:
→ Grundstücks-Rechtschutz
→ Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
→ Arbeits-Rechtsschutz
→ Sozialgerichts-Rechtsschutz