Gebäudeversicherung für Vereinsheime

Die Gebäudeversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Elementar.

Wer kann sich versichern?

Kleingartenvereine und -verbände

Was ist versichert?

Soweit im Versicherungsvertrag nicht anderes vereinbart ist, gelten sämtliche auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Gebäude in die Versicherung eingeschlossen. Als Gebäude sind alle Bauwerke versichert, die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet sind; ebenfalls fallen unter das versicherte Gebäude außen angebrachte Sachen, wie Verbindungsbrücken, Rampen, Vordächer, Einfriedungen, ferner Schornsteine (auch freistehende), Wasserhochbehälter, freistehende Silos und sonstige Behälter, sofern sie in Mauerwerk oder Beton ausgeführt sind.
Unter die Gebäudeversicherung fallen auch Gebäudebestandteile die fest mit dem Gebäude verbunden ist, insbesondere die Einrichtung für Raumbeleuchtung, für Raumbeheizung, für Hauswasserversorgung, für Raumbelüftung, Personen- und Speiseaufzüge, Elektrische Leitungen (unter Putz verlegt), Silos und Bunker, Einbauschränke und sonstige feste Einbauten, die nach ihrer baulichen Ausführung und ihrem Zusammenhang mit dem gebäude als dessen Bestandteil anzusehen sind, gemauerte Gruben und Brunnenanlagen, Fußbodenkanäle, Blitzableiter und Fahnenstangen.

Grundsätzlich umfasst die Versicherung eines Gebäudes auch Fundamente, Grund- und Kellermauern, nicht jedoch die Maschinenfundamente. Es gelten die → ABBGG 2008 als Versicherungsbedingungen.

Welche Gefahren können versichert werden?

  • Feuer: Innerhalb der Feuer-Versicherung gelten Aufräum- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssummen mitversichert. Schäden durch Überspannung infolge Blitz gemäß § 5 b Nr. 4.2 → ABBGG 2008 sind bis 10% der Gebäude-Versicherungssumme versichert.
  • Leitungswasser: frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren (Zu- oder Ableitung) die der Wasserversorgung der versicherten Gebäude dienen.
  • Sturm/Hagel: Innerhalb der Sturm-/Hagel-Versicherung gelten außen angebrachte Sachen (wie Terrassenüberdachungen, Schilder, Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Blendläden, Antennenanlagen) bis 1.000 €uro beitragsfrei mitversichert, können jedoch individuell höher versichert werden.
  • Elementar (abhängig vom Standort): Sachschäden an den versicherten Gebäuden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch

Ein individuelles Angebot kann unverbindlich bei uns angefordert werden.

Du kannst hierfür → unseren Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück senden. Nach Erhalt werden wir uns umgehend darum kümmern, Dir ein bedarfsgerechtes Angebot zu erstellen und zukommen zu lassen.

Das beinhaltet die Vereinsheim-Versicherung ebenfalls:
→ Inhaltsversicherung für Vereinsheime