FED-Laubenversicherung

Familien-Unfallversicherung

Familien-Unfallversicherung – Schutz für Dich und Deine Familie

Unfälle passieren schneller als gedacht. Schütze Dich und Deine Lieben mit der Familien-Unfallversicherung bei Aktivitäten rund um Deinen Kleingarten. Profitiere vom Versicherungsschutz bei Unfällen in der Kleingartenanlage, auf den Wegen zur und von der Anlage sowie bei Vereinsveranstaltungen.

Wer kann sich versichern?

Die Familien-Unfallversicherung steht Mitgliedern von Kleingartenvereinen zur Verfügung, die unseren Partner-Landesverbänden bzw. Regionalverbänden angeschlossen sind. Auf dieser Seite erfährst Du, ob Dein Landes- bzw. Regionalverband dabei ist.

Hintergrund: Die Familien-Unfallversicherung für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der Baloise Sachversicherung AG, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. Da es sich um einen Gruppenvertrag handelt, wird für die einzelnen Teilnehmer aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft keine individuelle Versicherungspolice ausgestellt.

Wer ist mitversichert?

Beitragsfrei mitversichert sind Ehefrauen/Ehemänner (auch eheähnliche Gemeinschaften) und minderjährige Kinder, sofern sie mit dem Hauptversicherten in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wo gilt Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt während Deines Aufenthalts in der gesamten Kleingartenanlage und im Vereinsheim. Er umfasst auch Unfälle auf dem direkten Weg von zu Hause oder der Arbeit zum Kleingarten sowie die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wie Schulungen, Festen und Wanderungen. Gemeinschaftsarbeiten im und außerhalb des Kleingartens sowie Reisen im Auftrag des Vereins sind ebenfalls abgedeckt.

Tipp: Für weitere Informationen wende Dich bitte an den Vorstand Deines Kleingartenvereins. Dort ist das entsprechende Merkblatt zur Familien-Unfallversicherung erhältlich, welches für Deinen Landesverband/Regionalverband gültig ist, häufig auch als Download auf der entsprechenden Internetseite.

Grundlagen des Versicherungsschutzes

Der Familien-Unfallsversicherung liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (→ AUB 2024 Silber) sowie die Bestimmungen des Merkblattes Ihres Kleingartenvereins zugrunde.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die versicherten Mitgliedern und deren mitversicherten Familienangehörigen im Rahmen der kleingärtnerischen Tätigkeit oder bei Aktivitäten für die Kleingartenorganisation widerfahren. Beispiele hierfür sind:

  • Aufenthalte in der Kleingartenanlage und im Vereinsheim
  • Direkte Wege zwischen Wohnung oder Arbeitsstätte und der Gartenanlage oder dem Vereinsheim
  • Durchführung von Bau- und Reparaturarbeiten an Lauben und dem sonstigen Zubehör der Gartenanlage, einschließlich Gartenarbeit
  • Gelegentliche Gemeinschaftsarbeiten innerhalb und außerhalb der Gartenanlage, die von Vereinen oder übergeordneten Organisationen angeordnet werden und im Zusammenhang mit der Anlage stehen
  • Teilnahme an Schulungen, Sport-, Spiel- und Gartenfesten sowie Vereinswanderungen und den damit verbundenen Fahrten
  • Reisen, die auf Veranlassung des Vereins oder einer übergeordneten Organisation unternommen werden

Was gilt als Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn:

  • ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper wirkt und zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt
  • jemand unter Wasser ertrinkt oder erstickt
  • durch große Kraftanstrengung Bauch- oder Unterleibsbrüche, Gelenkverrenkungen, Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselzerrungen und -risse oder Knochenbrüche entstehen
  • Gesundheitsschäden bei rechtmäßiger Selbstverteidigung oder Rettungsversuchen von Menschen, Sachen oder Tieren entstehen
  • ein Zeckenbiss oder -stich erfolgt

Hinweise zu den Versicherungsleistungen

Todesfall

Im Falle eines tödlichen Unfalls, der innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eintritt, wird eine Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Invaliditätsfall

Wenn eine versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, wird eine Invaliditätsleistung gezahlt.

Tagegeld

Es wird abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme ein Unfall-Tagegeld gezahlt, wenn eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig ist und ärztlich behandelt wird.

Bergungskosten

Es werden Bergungskosten reguliert, die durch Unfälle im Garten, in der Kleingartenanlage oder auf den direkten Wegen dorthin entstehen.

Kosmetische Operationen

Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.