Vereins-Haftpflichtversicherung

Vereins-Haftpflicht­versicherung

Kollektiv-Unfall­versicherung

Vereins-Rechtsschutz­versicherung

Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung (VSH)

Dienstfahrten-Kaskoversicherung

Vereinsheim-Versicherung

Rechtsschutzversicherung – Schütze Deinen Verband/Verein bei rechtlichen Auseinandersetzungen

Streitigkeiten vor Gericht oder mit Behörden können die Vereinsarbeit empfindlich stören. Die Rechtsschutzversicherung bietet Deinem Verein und Verantwortlichen die notwendige Sicherheit und Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Wer ist versichert?

  • der Landes-/Regionalverband
  • die am Gruppenvertrag teilnehmenden Vereine/Verbände
  • die hauptamtlichen Angestellten der Geschäftsstellen
  • die ehrenamtlichen Vertreter (Vorstände)
  • die Mitglieder, soweit sie im Auftrag des Vorstandes satzungsgemäße Aufgaben übernehmen

Die Rechtsschutzversicherung basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. → Auf dieser Seite findest Du eine aktuelle Übersicht unserer Partner-Kleingartenverbände. Bei Interesse zur Teilnahme an der Rechtschutzversicherung wende Dich bitte an Deinen Landes-/Regionalverband oder direkt an unser KVD-Team.

Was ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsbeistand und unterstützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Dies beinhaltet die Gebühren für Deinen frei gewählten Rechtsanwalt, die anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht bestellt werden. Des Weiteren werden die Kosten der Gegenseite übernommen, sofern Sie zur Erstattung verpflichtet sind. Bei Prozessen, die mehr als 100 km vom Vereinssitz entfernt stattfinden, deckt die Versicherung auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts ab. Zusätzlich bietet die Versicherung Schutz bei Vollstreckungsmaßnahmen und zahlt darlehensweise Strafkautionen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Grundstücks-Rechtsschutz, der den als Grundstückspächter/in und -verpächter/in absichert.

Tipp: Weitere Informationen findest Du in unserem aktuellen → Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung.

Der Rechtsschutz beinhaltet für den Versicherungsnehmenden bzw. die Versicherten:

Grundstücks-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Arbeits-Rechtsschutz

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Der Rechtsschutz beinhaltet für die berufenen Vertreter des Versicherungsnehmenden bzw. der Versicherten:

Straf-Rechtsschutz/Ordnungs­widrigkeiten-Rechtsschutz

Das wird erstattet

Die Rechtsschutzversicherung erstattet gemäß den im Rechtsschutzgruppenvertrag getroffenen Vereinbarungen und den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ( ARB 2008):

  • Gebühren für den frei gewählten Rechtsanwalt,

  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher,

  • Kosten für Zeugen und Sachverständige, soweit sie vom Gericht bestellt werden,

  • Kosten der Gegenseite, soweit sie vom Versicherten zu erstatten sind,

  • Gebühren des Korrespondenzanwaltes bei inländischen Zivilprozessen, die mehr als 100 km vom jeweiligen Vereinssitz entfernt stattfinden,

  • Kosten von bis zu drei Anträgen zur Durchführung oder Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen in allen Instanzen,

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen