
Rechtsschutzversicherung – Schütze Deinen Verband/Verein bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Streitigkeiten vor Gericht oder mit Behörden können die Vereinsarbeit empfindlich stören. Die Rechtsschutzversicherung bietet Deinem Verein und Verantwortlichen die notwendige Sicherheit und Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Wer ist versichert?
- der Landes-/Regionalverband
- die am Gruppenvertrag teilnehmenden Vereine/Verbände
- die hauptamtlichen Angestellten der Geschäftsstellen
- die ehrenamtlichen Vertreter (Vorstände)
- die Mitglieder, soweit sie im Auftrag des Vorstandes satzungsgemäße Aufgaben übernehmen
Die Rechtsschutzversicherung basiert auf Gruppenverträgen, die zwischen den jeweiligen Landes-/Regionalverbänden und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, vertreten durch den KVD, geschlossen wurden. → Auf dieser Seite findest Du eine aktuelle Übersicht unserer Partner-Kleingartenverbände. Bei Interesse zur Teilnahme an der Rechtschutzversicherung wende Dich bitte an Deinen Landes-/Regionalverband oder direkt an unser KVD-Team.
Was ist versichert?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsbeistand und unterstützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Dies beinhaltet die Gebühren für Deinen frei gewählten Rechtsanwalt, die anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht bestellt werden. Des Weiteren werden die Kosten der Gegenseite übernommen, sofern Sie zur Erstattung verpflichtet sind. Bei Prozessen, die mehr als 100 km vom Vereinssitz entfernt stattfinden, deckt die Versicherung auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts ab. Zusätzlich bietet die Versicherung Schutz bei Vollstreckungsmaßnahmen und zahlt darlehensweise Strafkautionen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Grundstücks-Rechtsschutz, der den als Grundstückspächter/in und -verpächter/in absichert.
Tipp: Weitere Informationen findest Du in unserem aktuellen → Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung.
Der Rechtsschutz beinhaltet für den Versicherungsnehmenden bzw. die Versicherten:
Der Rechtsschutz beinhaltet für die berufenen Vertreter des Versicherungsnehmenden bzw. der Versicherten:
Das wird erstattet
Die Rechtsschutzversicherung erstattet gemäß den im Rechtsschutzgruppenvertrag getroffenen Vereinbarungen und den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (→ ARB 2008):